Elektroinstallation & Sicherheitstechnik
Wartung von Brandschutztüren und Feststellanlagen – Sicherheit, die im Ernstfall funktioniert

Wartung von Brandschutztüren und Feststellanlagen – Sicherheit, die im Ernstfall funktioniert

Brandschutztüren, Rauchschutztüren und Feststellanlagen sind ein wichtiger Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes. Wir übernehmen Prüfung, Wartung und Dokumentation – zuverlässig, termingerecht und nach den geltenden Vorgaben.

Warum regelmäßige Wartung wichtig ist

Eine defekte oder blockierte Brandschutztür kann im Ernstfall schwerwiegende Folgen haben. Durch eine regelmäßige Wartung stellen Sie sicher, dass Ihre Brandschutzeinrichtungen jederzeit einsatzbereit sind. Gleichzeitig erfüllen Sie als Betreiber Ihre Prüf- und Dokumentationspflichten – mehr dazu auf unserer Übersicht zu technischen Betreiberpflichten und Prüfmanagement.

Ob Gewerbebetrieb, Hausverwaltung, Schule, Praxis, Industriehalle oder öffentliches Gebäude – wir sorgen dafür, dass Ihre Brandschutzabschlüsse sicher funktionieren.

Unsere Leistungen – das prüfen und warten wir

  • Brandschutztüren und Rauchschutztüren
  • Türschließer, Bänder, Schlösser und Dichtungen
  • Feststellanlagen mit Rauchmeldern, Haftmagneten und Auslösetastern
  • Schließfolgeregelungen und automatische Auslöseeinrichtungen
  • Beschädigungen, Spaltmaße und sichere Schließfunktion
  • Prüfbücher, Wartungsnachweise und vollständige Dokumentation

Ihre Vorteile

Fachgerechte Prüfung

Geschultes Personal prüft und wartet nach Herstellervorgaben und einschlägigen Normen.

Rechtssichere Dokumentation

Lückenlose Prüfbücher und Wartungsnachweise für Ihre Betreiberpflichten.

Schnelle Terminvergabe

Flexible Termine und auf Wunsch feste Wartungsintervalle inklusive Erinnerungsservice.

Transparente Preise

Klare Angebote ohne versteckte Kosten – passend zu Objektgröße und Anlagenbestand.

Wo wir Ihre Brandschutzabschlüsse betreuen

Gewerbe, Industrie & öffentliche Gebäude

  • Gewerbebetriebe und Bürogebäude
  • Hausverwaltungen und Wohnanlagen
  • Schulen, Kitas und Praxen
  • Industriehallen und Logistikobjekte
  • Öffentliche Einrichtungen und Verwaltungen

Welche Prüfintervalle gelten? DIBt-Richtlinie und DIN 14677

Für Feststellanlagen gilt die DIBt-Richtlinie für Feststellanlagen: Der Betreiber muss die Anlage ständig betriebsfähig halten und mindestens einmal monatlich auf einwandfreie Funktion prüfen. Zusätzlich ist mindestens einmal jährlich eine Prüfung und Wartung durch eine dafür qualifizierte Fachkraft vorgeschrieben – inklusive Prüfung des Zusammenwirkens aller Komponenten (Rauchmelder, Haftmagnet, Auslösung, Schließfolge). Die Instandhaltung elektrisch gesteuerter Feststellanlagen ist in der DIN 14677 geregelt.

Für Brandschutz- und Rauchschutztüren gilt: regelmäßige Sichtkontrolle durch den Betreiber und mindestens jährliche Wartung durch eine sachkundige Person nach Herstellervorgaben. Beide Prüfungen dokumentieren wir revisionssicher im Prüfbuch – als Nachweis für Behörden, Versicherer und Ihre Betreiberpflichten.

Reparatur und Instandsetzung von Feststellanlagen

Wir warten nicht nur, wir setzen auch instand: defekte Haftmagnete, verschlissene Türschließer, gealterte Rauchmelder in der Feststellanlage, beschädigte Dichtungen oder eine gestörte Schließfolgeregelung beheben wir kurzfristig – herstellerübergreifend und mit Originalersatzteilen, wo verfügbar. Bei der Wartung festgestellte Mängel beseitigen wir auf Wunsch direkt im selben Termin, damit Ihre Brandschutzabschlüsse nicht länger als nötig außer Funktion sind.

Auf Wunsch übernehmen wir die regelmäßigen Wartungsintervalle inklusive automatischer Erinnerung – so verpassen Sie keine fällige Prüfung.

Wartung in Düsseldorf, Köln, Essen und NRW

Wir warten Brandschutztüren und Feststellanlagen in Düsseldorf, Köln, Essen und im gesamten Rhein-Ruhr-Gebiet (Meerbusch, Neuss, Hilden, Mülheim, Oberhausen). Wir kombinieren die Wartung gerne mit Ihren übrigen Prüfthemen – etwa DGUV V3, BMA-Wartung oder Sachverständigenprüfung. Einen Überblick über alle Brandschutz-Leistungen finden Sie auf unserer Brandschutz-Seite.

Häufige Fragen

Wie oft müssen Brandschutztüren und Feststellanlagen geprüft werden?

Brandschutz- und Rauchschutzabschlüsse sind mindestens einmal jährlich durch eine sachkundige Person zu prüfen und zu warten. Bei stark beanspruchten Türen oder besonderen Anforderungen können kürzere Intervalle sinnvoll sein.

Welche Pflichten habe ich als Betreiber?

Als Betreiber sind Sie verantwortlich für die Funktionsfähigkeit der Brandschutzabschlüsse, die regelmäßige Wartung und die Dokumentation im Prüfbuch. Wir unterstützen Sie bei Prüfung, Wartung und rechtssicherer Dokumentation.

Was passiert, wenn Mängel festgestellt werden?

Wir dokumentieren festgestellte Mängel transparent und stimmen die Instandsetzung mit Ihnen ab. Viele Reparaturen – etwa der Tausch von Haftmagneten oder Türschließern – erledigen wir direkt im Wartungstermin. So vermeiden Sie Risiken und erfüllen Ihre Betreiberpflichten.

Wer darf Feststellanlagen prüfen und warten?

Die monatliche Funktionskontrolle darf der Betreiber selbst durchführen. Die vorgeschriebene jährliche Prüfung und Wartung nach DIBt-Richtlinie und DIN 14677 muss durch eine dafür qualifizierte Fachkraft erfolgen – diese Prüfung übernehmen wir inklusive Dokumentation im Prüfbuch.

Was kostet die Wartung von Brandschutztüren und Feststellanlagen?

Die Kosten richten sich nach Anzahl und Art der Abschlüsse, dem Zustand der Anlagen und dem Standort. Nach einer kurzen Bestandsaufnahme erhalten Sie ein Festpreis-Angebot. Tipp: In Kombination mit anderen Prüfterminen – etwa der DGUV V3 Prüfung oder der BMA-Wartung – sparen Sie Anfahrt und Ausfallzeiten.

Zu dieser Leistung gehören Unterlagen – Protokolle, Nachweise, Bestandsdokumentation. Bei uns entstehen sie während der Arbeit und sind Teil der Übergabe.

Ablauf & Dokumentation
Diese Leistung in Ihrer Region: Düsseldorf Köln Essen

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