Förderung für energetische Gebäudesanierung
Welche Fördermittel gibt es für Sanierungsmaßnahmen? BEG Einzelmaßnahmen, KfW-Kredite und iSFP-Bonus – was für Ihr Gebäude relevant ist und wie elektroVISIO bei Anlagentechnik und Gebäudeelektrik unterstützt.
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Sanierung fördern lassen – von der Einzelmaßnahme bis zur Komplettsanierung
Die energetische Sanierung von Gebäuden wird auf Bundesebene umfassend gefördert. Ob Gebäudehülle, Anlagentechnik oder Fachplanung – für Eigentümer, Bestandshalter und Wohnungsunternehmen gibt es Zuschüsse und zinsgünstige Kredite, die Sanierungsmaßnahmen wirtschaftlich attraktiver machen.
elektroVISIO unterstützt im Bereich Anlagentechnik und Gebäudeelektrik: Erneuerung von Verteilungen, Vorbereitung für erneuerbare Energien, Gebäudeautomation und die elektrotechnische Umsetzung im Rahmen geförderter Sanierungsprojekte.
Welche Förderprogramme sind für Sanierung relevant?
Stand: April 2026 – keine Fördergarantie, Änderungen vorbehalten
BAFA: BEG Einzelmaßnahmen
Zuschüsse für einzelne Sanierungsschritte – ohne Komplettsanierung.
- Gebäudehülle: 15 % Grundförderung, kombinierbar mit 5 % iSFP-Bonus
- Anlagentechnik (ohne Heizung): 15 % Grundförderung
- Fachplanung und Baubegleitung: bis zu 50 % Förderung
KfW 261: Wohngebäude – Kredit
Zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss für umfassende Sanierung.
- Bis zu 150.000 EUR Kredit pro Wohneinheit
- 5–45 % Tilgungszuschuss je nach Effizienzhaus-Stufe
KfW 263: Nichtwohngebäude – Kredit
Für Gewerbe, Büro und öffentliche Gebäude.
- 5–35 % Tilgungszuschuss
- Bis zu 2.000 EUR/m² und max. 10 Mio. EUR pro Vorhaben
Wohngebäude und Nichtwohngebäude — warum die Trennung wichtig ist
Die Förderlandschaft unterscheidet konsequent zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Für die richtige Programmwahl, die Antragstellung und die förderfähigen Maßnahmen macht dieser Unterschied einen erheblichen Unterschied.
Wohngebäude
- BEG Einzelmaßnahmen über BAFA (Zuschuss)
- KfW 261 für Komplettsanierung (Kredit)
- iSFP-Bonus: +5 % auf BEG-Förderung
Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, WEG-Objekte
Nichtwohngebäude
- KfW 263 für Komplettsanierung (Kredit)
- BEG Einzelmaßnahmen auch für Gewerbe
- Gebäudeautomation explizit förderfähig
Büro, Gewerbe, Produktion, öffentliche Gebäude
Typische Fehler bei Sanierungsprojekten mit Förderbezug
- Förderung zu allgemein betrachten — die Programme unterscheiden sich stark nach Gebäudetyp und Maßnahme
- Wohn- und Nichtwohngebäude vermischen — unterschiedliche Programme, Anträge und Voraussetzungen
- Maßnahme vor Förderlogik planen — die richtige Reihenfolge ist: erst Förderfähigkeit prüfen, dann beauftragen
- Technische Voraussetzungen zu spät prüfen — Netzanschluss, Verteilungen und Gebäudeelektrik müssen früh bewertet werden
- Nur auf den Fördersatz schauen — Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit entscheiden über den tatsächlichen Nutzen
Wo elektroVISIO bei der Sanierung unterstützt
Energetische Sanierung betrifft nicht nur Dämmung und Heizung. Anlagentechnik und Gebäudeelektrik sind fester Bestandteil vieler Sanierungsprojekte – und förderfähig.
Elektroverteilungen
Erneuerung und Erweiterung von Haupt- und Unterverteilungen als Teil der Sanierung.
Gebäudeautomation
KNX, BACnet und intelligente Steuerung für Heizung, Lüftung und Beleuchtung.
Vorbereitung erneuerbare Energien
Elektrotechnische Anbindung von PV-Anlagen, Speichern und Wärmepumpen.
Beleuchtung und Steuerung
Effiziente Beleuchtungssysteme mit Präsenz- und Tageslichtsteuerung.
Brandmeldetechnik
Anpassung und Erweiterung von BMA im Zuge der Sanierung.
DGUV und Prüfungen
Prüfung der elektrischen Anlage nach Sanierung und im laufenden Betrieb.
Typischer Ablauf einer geförderten Sanierung
Bestandsaufnahme
Energetischer Zustand, vorhandene Technik, Sanierungspotenzial bewerten.
Energieberatung und iSFP
Individueller Sanierungsfahrplan als Grundlage für Förderanträge und Maßnahmenplanung.
Maßnahmen und Förderung planen
Welche Maßnahmen sind sinnvoll? Welche Förderprogramme passen? Kosten und Förderquoten abschätzen.
Förderantrag stellen
Antrag vor Maßnahmenbeginn – bei BAFA direkt, bei KfW über die Hausbank.
Umsetzung
Fachgerechte Ausführung der Maßnahmen mit Dokumentation und Baubegleitung.
Abnahme und Nachweis
Prüfung, Übergabe und Nachweise für die Förderstelle.
Häufige Fragen zur Sanierungsförderung
Was wird unter energetischer Gebäudesanierung gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen), an der Anlagentechnik (Heizung, Lüftung, Kühlung) sowie die Fachplanung und Baubegleitung. Die Förderung gilt sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude.
Was ist der Unterschied zwischen BEG Einzelmaßnahmen und KfW 261/263?
BEG Einzelmaßnahmen (BAFA) fördert einzelne Sanierungsschritte wie Dämmung oder Anlagentechnik mit Zuschüssen. KfW 261 (Wohngebäude) und KfW 263 (Nichtwohngebäude) bieten zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss für umfassendere Sanierungen bis zum Effizienzhaus-Standard.
Brauche ich einen Energieberater für die Förderung?
Für viele BEG-Maßnahmen ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten Pflicht. Dieser erstellt unter anderem den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der zusätzliche Boni bei der Förderung freischalten kann. Die Kosten für die Beratung sind selbst förderfähig.
Was ist der iSFP-Bonus?
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein Beratungsinstrument, das den energetischen Zustand eines Gebäudes bewertet und einen Sanierungsplan vorschlägt. Wenn Maßnahmen auf Basis eines iSFP umgesetzt werden, gibt es einen zusätzlichen Förderbonus von 5 Prozentpunkten auf die BEG-Förderung.
Gilt die Förderung auch für Gewerbeimmobilien?
Ja. KfW 263 richtet sich speziell an Nichtwohngebäude – also Bürogebäude, Gewerbeflächen, Produktionsstätten und öffentliche Gebäude. BEG Einzelmaßnahmen gelten ebenfalls für Nichtwohngebäude. Die förderfähigen Maßnahmen umfassen unter anderem Anlagentechnik und Gebäudeautomation.
Welche Rolle spielt die Anlagentechnik bei der Sanierung?
Anlagentechnik umfasst Heizung, Lüftung, Kühlung und Gebäudeautomation. Im Bereich Elektrotechnik sind insbesondere die Erneuerung von Verteilungen, die Integration von Gebäudeautomation (KNX, BACnet) und die Vorbereitung für erneuerbare Energien relevant. Diese Maßnahmen sind über BEG Einzelmaßnahmen förderfähig.
Muss der Förderantrag vor Baubeginn gestellt werden?
Ja, der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Bei KfW-Programmen erfolgt die Antragstellung über die Hausbank, bei BAFA-Zuschüssen direkt beim BAFA. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn schließt die Förderung in der Regel aus.
Förderung und Umsetzung — jetzt starten
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Offizielle Quellen
Hinweis
Alle Förderinformationen auf dieser Seite dienen der Orientierung und stellen keine Fördergarantie dar.
Konditionen, Verfügbarkeit und Antragsvoraussetzungen können sich kurzfristig ändern. Die Antragstellung muss in der Regel vor Beginn der Maßnahme erfolgen.
Stand: April 2026